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Neben diesen Leistungen bietet Ihnen unser Versicherungspartner zusätzlich folgende Assistance-/Serviceleistungen: |
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Information über medizinische Infrastruktur
Über unseren Service erhalten Sie im Versicherungsfall bzw. Notfall Auskünfte über die Möglichkeiten ärztlicher Versorgung vor Ort. Ebenfalls erfolgt durch unseren Service sowohl die Benennung von vor Ort verfügbaren deutsch-, englisch-, französisch- oder spanischsprachigen Ärzten und Krankenhausdiensten als auch die von Krankenhäusern, Spezialkliniken und Verlegungsmöglichkeiten.
Betreuung und Information
Es ist bereits bei einer notwendigen medizinischen Erstbetreuung vor Ort für Sie bzw. die Mitversicherten möglich, den ärztlichen Dienst unseres Services telefonisch einzuschalten.
Unser Service kann auf Ihren bzw. den Wunsch der Mitversicherten Ihre Angehörigen über den Versicherungsfall bzw. Notfall informieren - soweit dies technisch möglich ist.
Sie bzw. die Mitversicherten können sich durch unseren Service eine ärztliche Zweitmeinung (Second Opinion), d. h. einen zweiten ärztlichen Befund, bei lebensbedrohlichen Erkrankungen und schwerwiegenden, bleibenden gesundheitlichen Störungen einholen lassen.
Unser Service gewährt Ihnen bzw. den Mitversicherten im Rahmen einer stationären Heilbehandlung Unterstützung bei der Aufnahme- und Entlassungsplanung.
Eine Beobachtung des Krankenverlaufs durch Ärzte unseres Services und durch Assistance- Koordinatoren ist bei stationärer Heilbehandlung und bei Heilbehandlungen, die zur Vermeidung stationärer Aufnahme ambulant durchgeführt werden, möglich. Außerdem kann eine Abstimmung der Heilbehandlung und des Krankheitsverlaufs durch Arzt-zu-Arzt-Gespräche bei stationärer Heilbehandlung und bei Heilbehandlungen, die zur Vermeindung einer stationären Aufnahme ambulant durchgeführt werden, erfolgen.
Kostenübernahmegarantie und/oder Zahlung eines Vorschusses
Bei einem Notfall mit stationärer Heilbehandlung ist die Einschaltung unseres Services unverzüglich bzw. spätestens bei Aufnahme in das Krankenhaus erforderlich. Bei einer geplanten stationären Heilbehandlung ist spätestens 7 Tage vor Aufnahme die Einschaltung unseres Services erforderlich; dies gilt auch bei stationsersetzenden ambulanten Operationen. Nur hierdurch kann bei geplanten stationären Heilbehandlungen oder bei stationären Notfallbehandlungen die Regelung einer Kostenübernahmegarantie und/oder Zahlung eines Vorschusses gegenüber den Ärzten bzw. dem Krankenhaus inklusive der ärztlichen Prüfung der Angemessenheit der medizinischen Rechnungen durch unseren Service erfolgen. Darüber hinaus stimmen wir auf Ihren Wunsch hin mit den Krankenhäusern den Rechnungsversand und die Zahlungsmodalitäten ab und bemühen uns um die Organisation einer zentralisierten Bezahlung. In diesem Fall werden Sie bzw. die Mitversicherten von unserem Service über die Vorgehensweise schriftlich oder per Email informiert.
Zusätzliche Unterstützung
Sind Sie bzw. die Mitversicherten auf die Einnahme lebensnotwendiger, im Aufenthaltsland jedoch nicht erhältlicher Medikamente angewiesen, können Sie unseren Service bitten, sich um die Beschaffung und den Versand dieser - gesetzlich zugelassenen - Medikamente zu kümmern.
Bei einer Verzögerung der Rückreise aus dem Aufenthaltsland wegen medizinischer Notfälle, die zu einer Reiseunfähigkeit führen, sorgt unser Service für die Umbuchung von Hotels und Flügen. Wir übernehmen die dabei entsehenden Mehrkosten zu einem Betrag von 2.000 Euro.
Erfolgt bei Ihnen bzw. den Mitversicherten eine stationäre Heilbehandlung aufgrund eines medizinischen Notfalls (sowohl im Aufenthaltsland als auch bei einer Urlaubs- oder Geschäftsreise), wird für die Organisation eines Krankenbesuches durch einen Familienangehörige gesorgt. Hierfür organisiert unser Service die Reise eines Ihrer Familienangehörigen zum Ort des Krankenhauses und von dort zurück zum Wohnort, wenn der Krankenhausaufenthalt länger als 7 Tage dauert. Wir übernehmen die Kosten für ein Beförderungsmittel (Bahnfahrt 1. Klasse, Flug Economy Class und eine Hotelunterkunft (bis 7 Tage) bis zu insgesamt 3.000 Euro - allerdings nur bei vorheriger Einschaltung unseres Services.
Organisation des Krankentransports
Unser Leistungsumfang im Hinblick auf einen Krankentransport ist im Leitfaden für den Versicherten geregelt.
Darüber hinaus haben Sie bei unzureichender stationärer medizinischer Versorgung einen Anspruch auf Krankentransport.
In diesem Fall erfolgt die Übernahme der Kosten für den Krankentrasport unter folgenden Voraussetzungen:
- der Krankentransport muss ärztlich angefordert und medizinisch notwendig sein
- eine vorherige Kostenzusage durch unseren Service muss erfolgt sein
Der Krankentransport erfolgt nach Abstimmung zwischen unserem Service und dem behandelnden Arzt
- an einen für die weitern Heilbehandlungen geeigneteren Ort in einem Drittland (innerhalb der gewählten Zielregion)
- bei Heilbehandlungen außerhalb des Aufenthaltslandes
- an Ihrem letzten ständigen Wohnsitz im Ausreise- oder Heimatland
Ein weltweites medizinisches Netz ermöglicht die Rückholung auch aus entlegenen Gebieten. Bei medizinischer Notwendigkeit wird auch die Transportbegleitung durch einen Arzt organisiert.
Organisation des Rücktransports oder der Betreuung Ihrer Kinder
Sollte aufgrund eines medizinischen Notfalls eine stationäre Heilbehandlung beider Eltern im Aufenthaltsland notwendig sein, übernehmen wir die Organisation einer Betreuung vor Ort durch einen Kinderdienst für die Dauer der stationären Heilbehandlung.
Tritt während einer Urlaubsreise (maximal 6 Wochen) ein medizinischer Notfall beider Eltern mit notwendiger stationärer Heilbehandlung ein, so haben Sie einen Anspruch auf einen begleitenden Rücktransport Ihres Kindes/Ihrer Kinder (bis 18 Jahre) an Ihren aktuellen Wohnsitz im Aufenthaltsland.
Unterstützung im Trauerfall
Der Todesfall im Ausland ist für die Angehörigen doppelt belastend. Auch hier hilft Ihnen unser Service. Er
- besorgt die Sterbeurkunde oder den Unfallbericht, soweit die gesetzlichen Bestimmungen dies zulassen
- stellt Kontakte zu den Behörden und Konsulaten im Ausland her
- stellt fest, welche Hinterbliebenen zu einer Überführungs- oder Einäscherungsverfügung berechtigt sind
- leitet gemäß den Bestimmungen des jeweiligen Landes alle Formalitäten für eine Überführung bzw. Einäscherung oder eine Bestattung vor Ort ein
Wir erstatten bis zur Höhe von 10.000 Euro
- die unmittelbaren Kosten einer Überführung des Verstorbenen in das Ausreise- oder Heimatland (inklusive der Formalitäten)
- bei Einäscherung im Aufenthaltsland die Überführung der Urne in das Ausreise- oder Heimatland
Es erfolgen keine Übernahme der originären Bestattungskosten
Zusätzliche medizinische sinnvolle Unterstützung
Unser Service informiert Sie bzw. die Mitversicherten über allgemeine (Auskünfte über das Land, Zollformalitäten) und medizinische (Impfberatung, ärztliche telefonische Information) Reisevorbereitung und gibt Ihnen Tipps bezüglich des Inhalts und der Beschaffung der Reiseapotheke/Verbandskasten.
Im Falle, dass Sie bzw. die Mitversicherten erkranken, können Sie durch unseren Service allgemeine Informationen über die Art, mögliche Ursachen und Heilbehandlungsmöglichkeiten der Erkrankung sowie Erklärung der medizinischen Fachbegriffe erlangen. Für Auskünfte zu Medikamenten bzw. identischen/vergleichbaren Präparaten und deren Neben- und Wechselwirkungen ist ebenfalls unser Service zuständig. Bei ambulanter Heilbehandlung klärt unser Service die Heilbehandlung und den Krankheitsverlauf gegebenenfalls durch Arzt-zu-Arzt-Gespräche ab und beobachtet den Verlauf und die weitere Betreuung dieser.
Hilfe bei eventuell durch die Entsendung entsehenden psychischen Problemen
Sollte aufgrund der Entsendung bei Ihnen bzw. den Mitversicherten eine psychische Konfliktsituation entstehen, bietet unser Service psychologisch-therapeutische Maßnahmen via Telefon im Umfang von bis zu fünf Telefonsgesprächen und vermittelt bei Bedarf eine geeignete Hilfestellung vor Ort.
Dokumentendepot (Hinterlegung, Hilfe bei Ersatzbeschaffung)
Kopien von Reisedokumenten (z. B. Pass, Personalausweis, Visum, Kreditkarte, Führerschein, Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Impfausweis, Allergiepass, Geschäftsunterlagen bis zu 20 Seiten A4) können bei unserem Service in einem verschlossenen Umschlag mit persönlichem Kennwort hinterlegt werden. Im Falle des Verlustes der Originale erfolgt Hilfe bei der Ersatzbeschaffung durch den Versand der Kopien per Post, per Kurierdienst oder per Telefax. Die Laufzeit des Dokumentendepos beträgt fünf Jahre, sofern keine Aktualisierung durch Sie bzw. die Mitversicherten stattfinden.
Vermittlung von Hilfe bei rechtlichen Schwierigkeiten
Unser Service benennt deutsch-, englisch-, französisch oder spanischsprachige Rechtsanwälte oder Gutachter weltweit. Bei Bedarf vermittelt unser Service einen Vorschuss für Rechtsanwaltskosten, einen Gerichtskostenvorschuss oder einen Strafkautionsvorschuss. Es erfolgt kein Vorschuss durch unseren Service; er stellt den Kontakt z. B. zur Hausbank, zu Verwandten oder zu Ihrem Versicherungsnehmer her und hilft gegebenenfalls beim Transfer des Beitrages.
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